Die Beratungsstelle für Frauen
  • befindet sich an der
  • Birmannsgasse 34
    4055 Basel

    Tram Nummer 1 Haltestelle Birmannsgasse
    Tram Nummer 6 Haltestelle Brausebad

    Telefon 061 272 35 39
    Fax 061 272 73 00
    E-Mail beratung@frauenbund-basel.ch

    Öffnungszeiten:
    Dienstag, 08.30 Uhr - 16.30 Uhr, Donnerstag, 08.30 - 11.30 Uhr
    In den übrigen Zeiten erreichen Sie uns über den Telefonbeantworter.
    Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.

  • dient als
  • Anlaufstelle für Rat suchende Frauen, die sich infolge einer Not- oder Umbruch-situation belastet fühlen.
    Die Gründe können im persönlichen Bereich, im Beruf oder in der Gesellschaft liegen.

  • möchte
  • durch fachgerechte Begleitung, Gespräche und Hinweise auf andere Möglichkeiten Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Das Ziel ist es, Frauen zu fördern und zu stärken, damit sie mit Selbstvertrauen und in Eigenverantwortlichkeit ihr Leben in die Hand nehmen können.

  • bietet
  • kurzfristig oder, wenn nötig, länger dauernde Beziehungen und Lebenshilfe an.

  • steht
  • Frauen jeden Alters, jeglicher Herkunft und Konfession offen.

  • Sie erhalten Unterstützung
    • mit dem Partner
    • mit den Kindern
    • mit den Eltern
    • Trennung/Scheidung
    • finanziellen Problemen
    • Schwangerschaft
    • Einsamkeit
    • zur Ausbildung
    • zum Alter
  • bei Problemen oder bei Fragen

    und dazu

    Ruhe und Zeit für Sie
Kommission für Mütterferien

  • Wer wir sind
  • Ein politisch und konfessionell neutraler Hilfsfonds, welcher finanziell schwach gestellten Alleinerziehenden oder Familien mit drei und mehr Kindern im Kanton Basel-Stadt Beiträge an Ferien und Erholungsaufenthalte ausrichtet

  • Was wir tun
  • Die Kommission für Mütterferien ist sowohl für die Beschaffung der Gelder durch Spenden und Legate als auch für die Auszahlung der Gelder an die Gesuchsstellenden zuständig.

  • Was wir verlangen
    • Die Gesuchsstellenden (Eltern von drei oder mehr Kindern bzw. allein erziehende Mütter oder Väter mit minderjährigen Kindern) müssen im Kanton Basel-Stadt Wohnsitz haben.

    • Alle Gesuche müssen von einer  Beratungsstelle oder einer sozialen Institution eingereicht werden, d.h. es werden keine Gesuche von Privatpersonen akzeptiert.

    • Pro bewilligtem Gesuch werden Fr. 1'000.- ausbezahlt. Es kann höchstens alle drei Jahre ein Gesuch gestellt werden.

    • Damit wir die vollständigen Informationen haben verwenden Sie bitte unser Antragsformular "Gesuch um finanziellen Beitrag an die Kommission für Mütterferien".

  • Statistik
  • Jahr 2009 konnten, dank dem Eingang von Fr. 85'000.- als Spendengelder, 85 Gesuche bewilligt werden.

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